Wichtige Information
Auflagen für Ihren Friseurbesuch
Endlich wieder Haare schneiden lassen: Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat Schutzstandards für Friseursalons festgelegt, die am 1. März wieder öffnen dürfen.
- Dazu zählt unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der bereits vor dem Betreten unserer Räumlichkeiten anzulegen ist, dieser muss mindestens medizinisch, besser eine FFP2 Maske sein. (Stoffmasken, Schlauchschals und andere sind nicht erlaubt) dies gilt für Frisierende und Kundschaft.
- Zwischen den Menschen muss ein ausreichender Abstand sichergestellt werden.
- Außerdem müssen jedem Kunden die Haare gewaschen werden und ansonsten wird alles desinfiziert, was für die Frisur benötigt wird: Schere, Kamm, Stuhl etc.
Da es immer wieder zu Spannungen kommt wenn jemand aufgrund einer ärztlichen Maskenbefreiung nicht bereit ist eine solche für die Zeit während unserer Dienstleistung zu tragen, andere Kunden dadurch aber zum Teil sehr verängstigt sind, bitten wir sie trotz eventueller Befreiung dennoch eine Maske anzulegen oder die Situation auszusitzen. Eine Verbesserung der Gesamtsituation scheint ja in greifbare Nähe gerückt zu sein.
Vielen Dank für dein Verständnis
Deine Sicherheit ist uns wichtig
Die Sicherheit unserer Kunden hat für uns allerhöchste Priorität Wir reinigen die Atemluft in unseren Räumen mit professionellem Equipment aus schwäbischer Produktion. (Vielfach zertifiziert und ausgezeichnet)
Wir suchen Dich!
FRISEURE in Voll- und Teilzeit
Ab sofort, bewirb Dich noch heute schriftlich oder per eMail